58.1.2.Nr.20
§ 7 Abs. 4 Z. 1 KBGG
1. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht auch dann, wenn die Vornahme oder der Nachweis der vorgeschriebenen Untersuchungen aus Gründen unterbleibt, die nicht vom beziehenden Elternteil zu vertreten sind.
58.1.2.Nr.20
§ 7 Abs. 4 Z. 1 KBGG
1. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht auch dann, wenn die Vornahme oder der Nachweis der vorgeschriebenen Untersuchungen aus Gründen unterbleibt, die nicht vom beziehenden Elternteil zu vertreten sind.
