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Krankheitsbedingte Verhinderung der Kinderbetreuung durch den anderen Elternteil - Verlängerungsmöglichkeit? - OGH 28.6.2016, 10 ObS 35/16v

49. LfgOktober 2016

58.1.2.Nr.19

§ 5 Abs. 4a KBGG

1. Ein „unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis“ (iSd § 5 Abs 4a KBGG) liegt für Zwecke der Bezugsverlängerung nur dann vor, wenn einer der vier im Gesetz genannten Fälle (Tod; stationärer Aufenthalt; festgestellte häusliche Gewalt; behördliche Anhaltung) eingetreten ist.

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