58.1.2.Nr.16
§ 24 Abs. 1 Z 2 und Abs.2 KBGG
1. Zeiten des (vollen) ASVG-Krankengeldbezugs, die in den unmittelbar vorangehenden 6-Monatszeitraum fallen und 14 Tage überschreiten, sind keine anspruchsunschädliche „Unterbrechung“ der Erwerbstätigkeit.
58.1.2.Nr.16
§ 24 Abs. 1 Z 2 und Abs.2 KBGG
1. Zeiten des (vollen) ASVG-Krankengeldbezugs, die in den unmittelbar vorangehenden 6-Monatszeitraum fallen und 14 Tage überschreiten, sind keine anspruchsunschädliche „Unterbrechung“ der Erwerbstätigkeit.
