58.1.2.Nr.17
§ 24 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 KBGG
§ 24a Abs.1 Z 1 KBGG
§ 26 Abs. 1 AlVG
1. Der zugleich für den Nichtbezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung relevante sechsmonatige Beobachtungszeitraum umfasst bei leiblichen Müttern, für die ein Beschäftigungsverbot gilt, den vor Beginn des Beschäftigungsverbots liegenden sechsmonatigen Zeitraum und nicht erst die letzten sechs Monate vor der Geburt.

