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Einkommensersatzvariante und Weiterbildungsgeld - Auf welchen Zeitraum beziehen sich die letzten 6 Monate? - OGH 21.10.2014, 10 ObS 103/14s

44. LfgFebruar 2015

58.1.2.Nr.17

§ 24 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 KBGG
§ 24a Abs.1 Z 1 KBGG
§ 26 Abs. 1 AlVG

1. Der zugleich für den Nichtbezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung relevante sechsmonatige Beobachtungszeitraum umfasst bei leiblichen Müttern, für die ein Beschäftigungsverbot gilt, den vor Beginn des Beschäftigungsverbots liegenden sechsmonatigen Zeitraum und nicht erst die letzten sechs Monate vor der Geburt.

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