58.1.2.Nr.15
§ 5 Abs. 3 und 4 KBGG
1. Jedenfalls dann, wenn ein Antragsteller begründet davon ausgehen kann, dass er das Kinderbetreuungsgeld für die Mindestdauer beziehen wird können, schadet - wie in 10 ObS 85/13t näher begründet - knappes Unterschreiten der Mindestbezugsdauer nicht, wenn entgegen den Erwartungen vor deren Ablauf ein weiteres Kind geboren wird.

