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Vorherige Mindestdauer bei Einkommensersatzvariante 6-Monatserfordernis und lange Beschäftigungsverbotszeiten? - OGH 28.1.2014, 10 ObS 180/13p

42. LfgJuni 2014

58.1.2.Nr.14

§ 24 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 KBGG
§ 3 Abs. 3 MSchG

1. Mit der Novelle BGBl. I 2011/139 wurde klargestellt, dass (nur) Zeiten der vorübergehenden Unterbrechung einer zuvor mindestens sechs Monate andauernden sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit u.a. während eines Beschäftigungsverbots nach dem MSchG oder während der Inanspruchnahme einer Karenz nach dem MSchG oder VKG als der Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gleichgestellte Zeiten gelten.

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