58.1.2.Nr.13
§ 5 Abs. 4, Abs. 5 KBGG
§ 24d KBGG
1. Die Fälle, dass nach einem Bezugswechsel zwischen den Eltern der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in den ersten zwei Bezugsmonaten aus den Gründen des § 5 Abs. 5 KBGG oder wegen Todes des Kindes endet, sind mit den Fällen einer Verkürzung der tatsächlichen Bezugsdauer auf weniger als zwei Monate wegen Verzichts oder Ruhens des Anspruchs nicht vergleichbar.

