58.1.2.Nr.11
§ 24 Abs. 1 Z 2 und 2 KBGG idF BGBl. I 2009/116
1. Auch eine nur geringfügige Unterschreitung - im Anlassfall 3 Kalendertage - der im Gesetz geforderten mindestens sechsmonatigen Erwerbstätigkeit unmittelbar vor der Geburt des Kindes stellt nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ein Anspruchshindernis für das einkommensersetzende Kinderbetreuungsgeld dar.

