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Einkommensersatzvariante bei Frühgeburten - Durch zusätzlichen Wochengeldbezug Verlängerung über den 12. Lebensmonat? - OGH 25.6.2013, 10 ObS 39/13b

40. LfgOktober 2013

58.1.2.Nr.10

§ 6 Abs. 1 KBGG
§ 24b KBGG
§ 162 Abs. 1 und 2 ASVG

1. Bei Frühgeburten ruht für die Mutter das (frühestens) ab dem Tag der Geburt des Kindes gebührende Kinderbetreuungsgeld im Hinblick auf § 6 Abs. 1 KBGG nicht bloß - wie im Regelfall - für 8 Wochen, sondern bis zu 16 Wochen, um eine vom Gesetzgeber verpönte Doppelversorgung nach der Geburt des Kindes zu vermeiden.

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