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Einkommensersatzvariante - 16 Miliztage als schädliche Unterbrechung? - OGH 10.09.2012, 10 ObS 57/12y

38. LfgFebruar 2013

58.1.2.Nr.8

§ 24 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 KBGG
§ 8 Abs. 1 Z 2 lit. d sublit aa ASVG

1. Für das „einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld“ muss als weitere Voraussetzung eine mindestens 6-monatige durchgehende Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes vorliegen, wobei - zur Vermeidung von Härtefällen - Unterbrechungen von insgesamt höchstens 14 Tagen unschädlich sind.

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