58.1.1.Nr.115
§ 4 Abs. 4 KBGG
§ 24c Abs. 2 Z. 1 KBGG
1. Auch ein nicht juristisch ausgebildeter Elternteil könne bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen, dass „im dritten, vierten oder fünften Lebensmonat“ spätestens den Zeitpunkt fünf Monate nach dem Tag der Geburt des Kindes und nicht das Ende des Kalendermonats (hier Februar) bezeichne, sodass die Fehlvorstellung über die Fristenberechnung von den Eltern zu vertreten sei, hält sich innerhalb des Beurteilungsspielraums.

