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Vorübergehender USA-Aufenthalt? Behaltener Hauptwohnsitz in Wien? - OGH 24.4.2025, 10 ObS 3/25a

76. LfgOktober 2025

58.1.1.Nr.116

§ 2 Abs. 1 Z 2 KBGG
§ 2 Abs. 6 KBGG
§ 3 Abs. 5 KBGG
§ 2 Abs. 3 FamZeitbG
§ 1 Abs. 4, Abs. 7 MeldeG
§ 3 Abs. 1 MeldeG

1. Die Anspruchsvoraussetzung, dass der Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, liegt nur vor, wenn beide in einer dauerhaften (mindestens 91 Tage durchgehenden) Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und dort auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind.

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