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Mutter lebt in BRD, arbeitet in Ö Nachweise 7 bis 10 MuKiPass-Untersuchungen? - OGH 22.8.2023, 10 ObS 52/23d

71. LfgFebruar 2024

58.1.1.Nr.97

§ 24c Abs. 1 Z. 2 KBGG
Art. 5 lit. b VO (EG) 883/2004

1. Die VO (EG) 883/2004 , deren Zweck die Koordinierung der unterschiedlichen nationalen Sozialversicherungssysteme ist, lässt diese bestehen und schafft kein gemeinsames System der sozialen Sicherheit.

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