58.1.1.Nr.63
§ 24a Abs. 4 KBGG
§ 24c Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 Z. 1 KBGG
§ 13 Abs. 2 AVG
§ 2 Abs. 5 Erreichbarkeitskundmachung AVSV Nr.156/2019
1. Ungeachtet des nicht rechtzeitigen Nachweises der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen besteht Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe, wenn die Vornahme oder der Nachweis der Untersuchungen nur aus Gründen unterbleibt, die nicht von den Eltern zu vertreten sind.

