58.1.1.Nr.44
§ 177 Abs. 2 und 4 ABGB
§ 2 Abs. 6 und 8 KBGG
§ 5 Abs. 3 und 4 KBGG
§ 24b KBGG
1. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist eine „dauerhafte“ Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft iSd § 2 Abs. 6 KBGG an derselben Wohnadresse auch dann als erfüllt anzusehen, wenn diese (im „Verlängerungszeitraum“) nur von zweimonatiger Dauer ist und das Kind anschließend wieder in den Haushalt der Mutter zurückkehrt.

