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Getrennt lebende Eltern, gemeinsame Obsorge - OGH 28.5.2019, 10 ObS 51/19a

59. LfgFebruar 2020

58.1.1.Nr.44

§ 177 Abs. 2 und 4 ABGB
§ 2 Abs. 6 und 8 KBGG
§ 5 Abs. 3 und 4 KBGG
§ 24b KBGG

1. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist eine „dauerhafte“ Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft iSd § 2 Abs. 6 KBGG an derselben Wohnadresse auch dann als erfüllt anzusehen, wenn diese (im „Verlängerungszeitraum“) nur von zweimonatiger Dauer ist und das Kind anschließend wieder in den Haushalt der Mutter zurückkehrt.

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