58.1.1.Nr.43
§ 24 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 KBGG (idF BGBl I 2013/117)
§ 25 IO
§ 11 Abs. 2 ASVG
1. Gemäß § 24 Abs. 1 Z 2 KBGG besteht Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn der Elternteil in den letzten sechs Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes durchgehend erwerbstätig war sowie in diesem Zeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat, wobei sich Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen nicht anspruchsschädigend auswirken.

