58.1.1.Nr.26
§ 5a Abs. 2 KBGG
§ 7 Abs. 3 und Abs. 4 Z. 1 KBGG
§7 Abs. 3 Mutter-Kind-Pass-V 2002
1. „Beziehender Elternteil“ iSd § 7 Abs. 4 Z 1 KBGG ist jener Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld (jeweils) beantragt und bezieht und nicht jener, der zu dem Zeitpunkt, in dem die Untersuchung durchzuführen war, gerade Kinderbetreuungsgeld beziehender Elternteil war.

