58.1.1.Nr.10
§ 24a KBGG idF vor BGBl. I 2013/117
§ 26a KBGG idF vor BGBl. I 2013/117
§ 13 Abs. 7 und 8 AVG
1. Das Verhältnis des § 13 Abs. 7 bzw. 8 AVG zu § 26a KBGG ist - jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden - dahin zu beurteilen, dass ein rechtzeitig zurückgezogener Antrag noch nicht die Wirkung einer verbindlichen Wahl der Leistungsart entfaltet.

