58.1.1.Nr.9
§ 5 Abs. 4 KBGG
1. Das gesetzliche Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern.
58.1.1.Nr.9
§ 5 Abs. 4 KBGG
1. Das gesetzliche Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern.
