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Mindestdauer von zwei Monaten - Auch bei „Krisenpflegemutter“? - OGH 26.02.2013, 10 ObS 3/13h

39. LfgJuni 2013

58.1.1.Nr.9

§ 5 Abs. 4 KBGG

1. Das gesetzliche Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern.

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