58.1.1.Nr.7
§ 4 Abs. 1 KBGG
§ 6 Abs. 1 und 2 KBGG
§ 162 ASVG
§ 102a Abs. 1 GSVG
1. Ruhen nach § 6 Abs. 1 KBGG tritt auch dann ein, wenn der Vater des Kindes Kinderbetreuungsgeld bereits ab dem Tag der Geburt des Kindes in Anspruch nimmt und der Mutter ein Anspruch auf Wochengeld zukommt.

