58.1.1.Nr.4
§ 5 Abs. 5 erster Satz KBGG
1. § 5 Abs. 5 erster Satz KBGG, wonach der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld spätestens mit einem neuen Anspruch für ein weiteres Kind endet, gilt bei Vätern auch für jüngere Kinder anderer Mütter.
58.1.1.Nr.4
§ 5 Abs. 5 erster Satz KBGG
1. § 5 Abs. 5 erster Satz KBGG, wonach der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld spätestens mit einem neuen Anspruch für ein weiteres Kind endet, gilt bei Vätern auch für jüngere Kinder anderer Mütter.
