58.1.1.Nr.3
§ 3a Abs. 1 KBGG
§ 5 Abs. 5 KBGG
Art. 7 B-VG
1. Die kinderbetreuungsgeldmäßige Benachteiligung bei relativ knapp aufeinanderfolgenden Geburten gegenüber Mehrlingsgeburten, für welche ein Zuschlag von 50% gebührt, ist nicht gleichheitswidrig.

