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Beschäftigungsverbotsbedingte Überstundenreduktion? - OGH 14.11.2017, 10 ObS 115/17k

53. LfgFebruar 2018

57.1.3.Nr.13

§ 162 Abs. 3 lit. b ASVG iVm B-KUVG
§ 84 Abs. 1 B-KUVG
§ 8 MSchG
§ 14 MSchG
§ 8a Abs. 1 VBG
§ 45 VBG
§ 61 GehaltsG

1. Unter dem Begriff „gebührender Arbeitsverdienst“ iSd § 162 Abs. 3 ASVG ist jeder Geld- und Sachbezug zu verstehen, der einer Voll- oder Teilversicherten als Arbeitsverdienst im Beobachtungszeitraum - unabhängig von der beitrags- oder einkommenssteuerrechtlichen Qualifikation - zustand.

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