57.1.3.Nr.14
§ 122 Abs. 3 ASVG (idF vor BGBl I 2016/53)
§ 162 Abs. 3, Abs. 3a Z 2 und Z. 3 ASVG (idF vor BGBl I 2016/53)
1. Ist der Versicherungsfall der zweiten Mutterschaft nach dem Ende der Pflichtversicherung eingetreten, lag aber der Beginn der 32. Woche vor dem Eintritt des Versicherungsfalles noch im Zeitraum des Bestehens einer Pflichtversicherung, dann leitet sich der Anspruch auf Wochengeld für das zweite Kind aus § 122 Abs. 3 ASVG ab.

