57.1.3.Nr.11
§ 49 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 54 ASVG
§ 107 Abs. 1 4. Fall ASVG
§ 162 Abs. 3 und 4 ASVG
1. Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teils des durchschnittlichen in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls der Mutterschaft gebührenden Arbeitsverdienstes, vermindert um die gesetzlichen Abzüge.

