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Hochrisikoschwangerschaft - Beschäftigungsverbotsbeginn nach Pflichtversicherung - OGH 28.1.2014, 10 ObS 187/13t

42. LfgJuni 2014

57.1.1.Nr.6

§ 8 Abs. 1 Z 1 lit. f ASVG
§ 122 Abs. 3 ASVG
§ 162 Abs. 1 3. Satz ASVG
§ 28 KBGG
§ 3 Abs. 3 MSchG

1. Der Versicherungsfall der Mutterschaft tritt in der Regel mit dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung ein.

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