vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versicherungsnähe - Nichtwiederaufnahme der Beschäftigung nach KBG-Bezug infolge gesetzlicher Mütterkarenz - OGH 30.11.2010, 10 ObS 136/10p

32. LfgFebruar 2011

57.1.1.Nr.5

§ 122 Abs. 3 Satz 1 und 2 zweiter Fall ASVG
§ 15 MSchG

1. Liegt gemäß Geburtstermin der neuerliche Versicherungsfall der Mutterschaft innerhalb des Beginns der 32. Woche nach dem Ende der Pflichtversicherung, sind die Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft auch zu gewähren, wenn der Versicherungsfall nach dem Ende der Pflichtversicherung eintritt (§ 122 Abs. 3 Satz 1 ASVG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!