57.1.1.Nr.4
§ 122 Abs. 3 Satz 1 und 2 ASVG
1. § 122 Abs. 3 ASVG beschränkt den Anspruch auf Wochengeld aus der erweiterten Schutzfrist auf jene Frauen, deren Pflichtversicherung ohne ihr Verschulden geendet hat.
57.1.1.Nr.4
§ 122 Abs. 3 Satz 1 und 2 ASVG
1. § 122 Abs. 3 ASVG beschränkt den Anspruch auf Wochengeld aus der erweiterten Schutzfrist auf jene Frauen, deren Pflichtversicherung ohne ihr Verschulden geendet hat.
