57.1.1.Nr.3
§ 8 Abs. 1 Z 1 lit.f ASVG
§ 122 Abs. 3 Satz 1 ASVG
§ 162 Abs. 1, Abs. 5 Z 3, Abs. 3 Satz 3 ASVG
1. Hat die Versicherte nach ihrer bis 16.7.2002 dauernden Dienstnehmer-Pflichtversicherung im Anschluss an das Wochengeld bis 1.3.2005 Kinderbetreuungsgeld bezogen, greift für eine neuerliche Mutterschaft mit Eintritt des Versicherungsfalles 19.7.2005 (Beginn des Beschäftigungsverbotes) die Erweiterung des Wochengeldanspruches gemäß § 122 Abs. 3 ASVG iSv 10 ObS 133/06s, da der Beginn der 32. Woche vor Eintritt des neuerlichen Versicherungsfalles während der beendeten KBG-Pflichtversicherung liegt.

