56.3.2.Nr.1
§ 107 Abs. 1 ASVG
§ 142 Abs. 1 Z 2 ASVG
1. Bei Vorliegen des Versagungsgrundes der Alkoholisierung als unmittelbare Unfall- und Krankenstandsursache erfolgt ein etwaiger Bezug von Krankengeld zu Unrecht.
56.3.2.Nr.1
§ 107 Abs. 1 ASVG
§ 142 Abs. 1 Z 2 ASVG
1. Bei Vorliegen des Versagungsgrundes der Alkoholisierung als unmittelbare Unfall- und Krankenstandsursache erfolgt ein etwaiger Bezug von Krankengeld zu Unrecht.
