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GSVG-Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit Aufforderung zur „Weiter“-/Gesundmeldung? - OGH 3.6.2025, 10 ObS 36/25d

76. LfgOktober 2025

56.2.1.Nr.9

§ 104a Abs. 1, Abs. 3 GSVG
§ 104b Abs. 1 u. 2 GSVG
§ 107 Abs. 1 GSVG
§ 138 Abs. 3
§ 143 Abs. 1, Abs. 2

1. Gemäß § 104b Abs. 1 GSVG ruht der Anspruch auf Unterstützungsleistung, solange den Meldeverpflichtungen nach § 104a Abs. 3 Satz 3 GSVG nicht nachgekommen wird.

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