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Nicht durchgesetztes Krankenentgelt und Rückforderung - OGH 14.9.2004, 10 ObS 126/04h

14. LfgFebruar 2005

56.2.1.Nr.1

§ 107 Abs. 3 ASVG
§ 143 Abs. 1 Z 3 ASVG

1. Für das Ruhen des Krankengeldes kommt es nur auf das Bestehen eines gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchs auf Weiterleistung der Geld- und Sachbezüge an, nicht aber darauf, in welcher Höhe dieser Anspruch auch erfüllt wurde oder durchsetzbar ist oder in welcher Einkommens- und Vermögenssituation sich der Versicherte befindet.

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