56.1.2.Nr.1
§ 45 Abs. 1 ASVG
§ 49 Abs. 2 ASVG
§ 90 ASVG
§ 90a ASVG
§ 125 Abs. 3 ASVG
§ 141 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 143 ASVG
1. Fehlt es insoweit an einem auszugleichenden Einkommensausfall des Versicherten, als diesem – aufgrund kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung – ausnahmsweise auch noch im Zeitraum des Krankengeldbezugs ein Anspruch auf ungeschmälerte Fortzahlung der Sonderzahlungen gegenüber seinem Arbeitgeber zukommt, haben Sonderzahlungen bei der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes überhaupt außer Betracht zu bleiben.

