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VfGH 26.2.2001, B1570/00

8. LfgFebruar 2003

55.1.2.Nr.1

Art. 7 Abs. 1 B-VG
§ 5a AMPFG
§ 5c AMPFG

1. Der Bonus bei Einstellung eines über 50-Jährigen gebührt ab der Arbeitslosenversicherungspflicht auch dann, wenn er zunächst nur geringfügig beschäftigt wurde.

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