55.2.1.Nr.1
§ 5b Abs. 1 und 3 AMPFG
1. Insofern das Gesetz für den Malus auf die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses abstellt, kommt es auf den formalen Akt und nicht allfällige Motive dafür an.
55.2.1.Nr.1
§ 5b Abs. 1 und 3 AMPFG
1. Insofern das Gesetz für den Malus auf die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses abstellt, kommt es auf den formalen Akt und nicht allfällige Motive dafür an.
