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Wiederholungsfall-Höchststrafe für einen Meldefall? Grobe Fahrlässigkeit? Wirtschaftliche Verhältnisse? - VwGH 18.12.2020, Ra 2017/08/0007

63. LfgJuni 2021

54.11.1.Nr.6

§ 33 Abs. 1 ASVG
§ 111 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 19 Abs. 1 und 2 VStG

1. Bei der Strafbemessung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung für den einzelnen Fall, die nach den in § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist.

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