54.11.1.Nr.5
§ 33 Abs. 1 ASVG
§ 111 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG
1. Beruhen die Sachverhaltsfeststellungen des VwG-Erkenntnisses auf einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung, die auch auf die behauptete Vereinbarung der Unentgeltlichkeit Bezug nimmt, kann von Unvertretbarkeit keine Rede sein.

