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Weitere Betretung derselben Person - auf anderer Baustelle - neuerlicher Zuschlag? - VwGH 10.4.2013, 2012/08/0027

41. LfgFebruar 2014

54.10.2.Nr.4

§ 113 Abs. 1 Z 1 ASVG

1. Stellt die Behörde eine durchgehende Tätigkeit fest und wurde nicht geltend gemacht, dass die Tätigkeit seit einer früher bereits erfolgten Betretung unter Verhängung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG beendet (und sodann wieder aufgenommen) worden wäre, war bereits aufgrund jener Betretung und der dazu getätigten Erhebungen von der Gebietskrankenkasse die (meldeunabhängige) Pflichtversicherung zu berücksichtigen.

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