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Langjährige Kenntnis und Duldung durch GKK - VwGH 23.10.2002, 99/08/0128

12. LfgJuni 2004

54.7.1.Nr.1

§ 68 Abs. 1 ASVG

1. Die lange Verjährungsfrist gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 ASVG ist immer anzuwenden, wenn eine zum Grundwissen eines Dienstgebers (Geschäftsführers) zählende Meldepflicht verletzt wurde.

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