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Individuell unterlassene Zahlung? - OGH 11.1.2024, 8 ObA 69/23i

73. LfgOktober 2024

54.6.2.Nr.1

§ 58 Abs. 2 ASVG
§ 68a ASVG
§ 225 Abs. 1 Z 1 ASVG
§ 230 Abs. 2 lit.c ASVG
§ 644 Abs. 2 ASVG
§ 1304 ABGB

1. Der Dienstgeber schuldet nach § 58 Abs. 2 ASVG die auf ihn und den Versicherten entfallenden Beiträge.

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