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Haftungsumfang und diesbezügliche vorbringensabhängige amtswegige Ermittlungspflicht - VwGH 7.10.2015, Ra 2015/08/0040

49. LfgOktober 2016

54.5.5.Nr.5

§ 67 Abs. 10 ASVG

1. Die Vertreter juristischer Personen haften neben den Beitragsschuldnern insoweit, als die Beiträge infolge schuldhafter Pflichtverletzung nicht eingebracht werden können.

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