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Nachverrechnungen und Verzugszinsen - aus Beitragsprüfungen nach Insolvenz? - VwGH 23.2.2005, 2001/08/0126

15. LfgJuni 2005

54.5.5.Nr.4

§ 59 Abs. 1 ASVG
§ 67 Abs. 10 ASVG
§ 83 ASVG

1. Unter den „den Vertretern auferlegten Pflichten“ iSd § 67 Abs. 10 ASVG sind im Wesentlichen die Melde- und Auskunftspflichten, soweit diese in § 111 ASVG iVm § 9 VStG auch gesetzlichen Vertretern gegenüber sanktioniert sind, sowie die Verpflichtung zur Abfuhr einbehaltener Dienstnehmerbeiträge (§ 114 Abs. 2 ASVG) zu verstehen.

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