vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachverrechnung und Verzugszinsen - Spätere Beitragsprüfung, Uneinbringlichkeit ohne Insolvenz - VwGH 20.10.2004, 2002/08/0072

15. LfgJuni 2005

54.5.5.Nr.2

§ 67 Abs. 10 ASVG
§ 68 ASVG
§ 83 ASVG

1. Die für eine Haftung erforderliche Uneinbringlichkeit liegt auch ohne Insolvenzverfahren schon vor, wenn die Beitragsschuldnerin über keinen Betriebssitz mehr verfügt, auch der nunmehrige Geschäftsführer keinen Wohnsitz hat, an dem ein Schriftstück zugestellt werden könnte, und bei dieser Sachlage die GKK keine Exekution versucht hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!