54.1.3.Nr.3
§ 49 Abs. 1 ASVG
1. Für die Zuordnung von Provisionen Dritter zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt aus dem Dienstverhältnis kommt es auf das „Leistungsinteresse“ des Arbeitgebers an der Tätigkeit, durch welche die Provisionseinkünfte erzielt werden, und zusätzlich auch auf die inhaltliche und zeitliche Verschränkung oder Trennung der beiden Tätigkeiten an.

