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Direkte Bausparprovisionen an Bankangestellte - VwGH 17.3.2004, 2000/08/0067

12. LfgJuni 2004

54.1.3.Nr.3

§ 49 Abs. 1 ASVG

1. Für die Zuordnung von Provisionen Dritter zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt aus dem Dienstverhältnis kommt es auf das „Leistungsinteresse“ des Arbeitgebers an der Tätigkeit, durch welche die Provisionseinkünfte erzielt werden, und zusätzlich auch auf die inhaltliche und zeitliche Verschränkung oder Trennung der beiden Tätigkeiten an.

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