54.1.3.Nr.2
§ 4 Abs. 2 ASVG
§ 49 Abs. 1 ASVG
1. Das Leistungsinteresse des Dienstgebers an der zusätzlichen Tätigkeit seiner Dienstnehmer als Vermittler von Verträgen reicht allein nicht aus, um hiefür gezahlte Beträge als Entgelt aus dem Dienstverhältnis oder auf Grund desselben zu qualifizieren.

