54.1.3.Nr.1
§ 49 Abs. 1 ASVG
§ 6 Abs. 1 AngG
1. Geld- und Sachgeschenke, die ein Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer Arbeitnehmerin auf Grund eines Liebesverhältnisses macht, so etwa Essenseinladungen, Schmuckgeschenke, Mitnahme zu Kongressen, aber auch monatliche zusätzliche Geldzuwendungen, stehen in keinem Zusammenhang zu den auf Grund des Dienstverhältnisses erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen.

