54.1.1.Nr.4
§ 42 Abs. 3 ASVG
§ 24 VwGVG
§ 28 VwGVG
1. Gesetzlich ist ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte festgelegt. Die verbleibenden Ausnahmen sind strikt auf den ihnen gesetzlich zugewiesenen Raum zu beschränken.

