53.10.1.Nr.4
§ 4 Abs. 2 ASVG
§ 34 Abs. 1 ASVG
§ 35 Abs. 1 ASVG
§ 34 Abs. 1 ArbVG
1. Nach § 35 Abs. 1 ASVG ist ein Betrieb auf Rechnung (und Gefahr) jener Person geführt, die nach rechtlichen (nicht bloß tatsächlichen) Gesichtspunkten aus den betrieblichen Geschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird.

