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Versicherungs- und Beitragsverfahren - Welcher Dienstgeber, welche namentlichen Dienstnehmer? Entscheidungspflicht der Einspruchsbehörde - VwGH 16.2.2011, 2007/08/0123

33. LfgJuni 2011

53.10.1.Nr.3

§ 4 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 ASVG
§ 35 Abs. 1 ASVG
§ 66 Abs. 4 AVG

1. Feststellungen über die Versicherungspflicht sind immer in Bezug auf bestimmte Dienstgeber und bestimmte Dienstnehmer zu treffen.

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