53.10.2.Nr.1
§ 3 Abs. 3 zweiter und letzter Satz ASVG
§ 2 AÜG
§ 3 Abs. 3 AÜG
§ 16 AÜG
1. Unterliegen ausländische Arbeitskräfte eines ausländischen Unternehmens im jeweils in Betracht kommenden Zeitraum auf Grund ihrer Beschäftigung in Österreich einem System der sozialen Sicherheit im Ausland (Anlassfall Ungarn), kommt § 3 Abs. 3 zweiter Satz ASVG nicht zur Anwendung.

