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Beschäftiger aus dem Ausland überlassener Arbeitskräfte - VwGH 3.10.2002, Zl 98/08/0147

8. LfgFebruar 2003

53.10.2.Nr.1

§ 3 Abs. 3 zweiter und letzter Satz ASVG
§ 2 AÜG
§ 3 Abs. 3 AÜG
§ 16 AÜG

1. Unterliegen ausländische Arbeitskräfte eines ausländischen Unternehmens im jeweils in Betracht kommenden Zeitraum auf Grund ihrer Beschäftigung in Österreich einem System der sozialen Sicherheit im Ausland (Anlassfall Ungarn), kommt § 3 Abs. 3 zweiter Satz ASVG nicht zur Anwendung.

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